Der Begriff

Ein Fixtermin ist in der Logistik ein an einen festen Zeitpunkt gebundener Transportauftrag, der unbedingt vom Transportunternehmen einzuhalten ist. Die zeitgerechte Abfertigung des Lieferfahrzeuges ist damit fester Bestandteil der vertraglich zugesicherten Leistungspflicht. Bei Nichteinhaltung des vorgesehenen Liefertermins liegt somit ein Vertragsbruch vor, welcher je nach Vertragsinhalt weitreichende Konsequenzen hervorrufen kann. Ein Fixtermin regelt somit die verlässliche Einhaltung von Lieferterminen für jegliche Transporte und gibt dem Kunden die Sicherheit, fristgerecht über die gelieferte Ware verfügen zu können. Die Bedingungen für den Transport werden grundsätzlich im Vertragsentwurf in all ihrer relevanten Gänze detailliert beschrieben und schriftlich festgehalten. Allen Vertragspartnern liegt der Vertragsentwurf vor.

Alltägliche Praxis

Der Begriff Fixtermin ersetzt die nicht mehr gebräuchliche, früher verwendete Bezeichnung „Termingut“. Als übergeordneter Begriff fungiert die Bezeichnung „Fixgeschäft“. Die rechtlichen Grundlagen für diesen Sachverhalt sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert. Die rechtlichen Grundlagen sind die Basis aller Inhalte von Vertragsmodalitäten. Nur die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben garantiert eine gesetzlich eindeutige Vertragslage und lässt keinen undefinierten Spielraum für eventuell auftretende Komplikationen bei der Abwicklung einzelner Transportaufträge in der Kontraktlogistik zu.

Fixtermine sind in der Häufigkeit bei Entladungen Teil der Vereinbarung und werden eher selten für Beladungssituationen benötigt. In der Regel gibt der Fixtermin für den Kunden den tatsächlich spätesten Termin für das Erhalten der Lieferung an. Sollte die Lieferung früher eintreffen, gilt der Termin selbstverständlich als eingehalten. In Sonderfällen, wie bei der Lieferung während eines bestimmten Zeitfensters, der Notwendigkeit von temporär freigehaltenen Zufahrtswegen oder benötigten Absperrungen, ist der genaue Termin bindend. Die Vergabe von Fixterminen ist ein wichtiger Bestandteil zur Gewährleistung von exakten Zeitfenstervorgaben in der Kontraktlogistik. Lange Wartezeiten an Laderampen werden damit vermieden. Bei der Einhaltung dieser Vorgaben ist somit die effizientere Bearbeitung aller anfallenden Be- und Entladungsvorgänge gewährleistet.