Aufgaben der Zentrale

Die Abkürzung BAG steht für Bundesamt für Güterverkehr. Es wurde 1952 als Bundesanstalt für den Güterfernverkehr gegründet. Beim BAG handelt es sich um eine selbstständige Bundesbehörde in Deutschland mit Verantwortlichkeit für sämtliche Belange des Güterverkehrs. Während in der Zentrale mit Sitz in Köln vor allem Verwaltungsaufgaben, wie Planung und Koordinierung, bearbeitet werden, sind mehrere Außenstellen für beispielsweise Straßen- und Betriebskontrollen oder der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Für Unternehmen aus der Transport- und Logistikbranche ist das Bundesamt für Güterverkehr also der offizielle Ansprechpartner.

Aufgaben der Außenstellen

Eine zentrale Aufgabe des BAG ist die Rechtsentwicklung. Dabei findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium statt, um beispielsweise Gesetzesentwürfe und Neuerungen im Verkehrswesen an die Bedürfnisse des Logistikwesens anzupassen und beurteilend bzw. beratend zu Seite zu stehen. Zudem werden von der Zentrale ausgehend Verkehrs- und Straßenkontrollen koordiniert und geplant. Die Durchführung dieser obliegt allerdings den acht Außenstellen der Behörde. Das BAG ist außerdem zuständig für die Erhebung und Einziehung von Autobahnnutzungsgebühren, wie der Maut und auch die Konzessionsabgaben der Autobahnbetriebe sowie den gesamten Verwaltungsakt dahinter. Auch Statistiker und Verkehrsbeobachter werden hier beschäftigt, die für Übersicht und Planungsgrundlagen für die Bedürfnisse der Logistik sorgen sollen.

Die Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr haben als Hauptaufgabe die Durchführung von Verkehrs- und Straßenkontrollen. Diese sollen vor allem der allgemeinen Sicherheit, aber auch der Einhaltung von Umweltauflagen im Transportwesen dienen. Bei Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften werden entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren durch das BAG eingeleitet. Dabei werden Fahrzeuge wie Lkw und Busse nicht nur auf ihren technischen Zustand, sondern auch deren Fahrer auf Fahrtauglichkeit oder auch Lenkzeiten überprüft.  Auch die Kontrolle von Logistik- oder Transportunternehmen wird durch die Zweigstellen durchgeführt. Das beinhaltet auch die Bearbeitung von sogenannten Marktzugangsverfahren, bei denen geprüft wird, ob ein Unternehmen alle notwendigen Auflagen erfüllt, um am Güterverkehr teilnehmen zu dürfen.