Der Begriff Frachtführer steht für einen Transporteur, der auf Grundlage eines Frachtvertrages einen Gütertransport für einen Arbeitgeber durchführt.

Ein Transporteur ist ein selbstständiger Kaufmann in der Logistik- und Transportwelt, welcher Frachten zu Land, zu Wasser oder in der Luft gegen Bezahlung befördert.

Ein Spediteur organisiert lediglich Transporte, während der Transporteur sie durchführt. Ein Spediteur kann durch einen sogenannten Selbsteintritt auch zum Transporteur werden.

Jeder Transporteur hat bestimmte Pflichten, welche durch das Handelsgesetzbuch geregelt sind. Seine Hauptpflicht besteht in der Beförderung des übernommenen Frachtgutes zum Bestimmungsort. Lieferfristen und eine sorgfältige Ausführung beim Transport müssen eingehalten werden. Anweisungen des Absenders und des Empfängers müssen befolgt werden. Eine Schadensersatzpflicht besteht gegenüber dem Auftraggeber. Der Transporteur haftet für das zu transportierende Frachtgut bis zum Zeitpunkt der Auslieferung. Somit liegt eine große Verantwortung auf dem Transporteur.

Jedoch nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte kommen dem Transporteur zugute. Um sich gegenüber dem Arbeitgeber zu schützen, kann der Frachtführer die Ausstellung eines Frachtbriefes verlangen und der Absender muss die Fracht in ordentlichem Zustand und sicher verpackt vor dem Transport übergeben.

Falls es mehrere Beförderungsfrachtführer gibt, die an der Beförderung des Frachtgutes beteiligt sind, so ist die Rechtslage wie folgend: Der Absender beschließt einen Frachtvertrag mit dem ersten Transporteur für die gesamte Strecke. Alle weiteren Transporteure befördern das Transportgut nur für eine Teilstrecke und übergeben die Fracht mit dem Frachtbrief an den nächsten Transporteur. Jeder Beteiligte in der Kette haftet als Gesamtschuldner.

Der letzte Transporteur in der Transportkette, muss bei der Ablieferung des Transportgutes alle Forderungen der vorhergehenden Transporteure mit einziehen. Er übernimmt die Rechte der Transporteure vor ihm in der Kette.

Bei anderen Verkehrsarten haben Transporteure eigene, spezielle Regeln, Pflichten und Rechte unter denen sie ihre Tätigkeit vollziehen.

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