Der Begriff Frachtführer steht für einen Transporteur, der auf Grundlage eines Frachtvertrages einen Gütertransport für einen Arbeitgeber durchführt. Ein Transporteur ist ein selbstständiger Kaufmann in der Logistik- und Transportwelt, welcher Frachten zu Land, zu Wasser oder in der Luft gegen Bezahlung befördert. Im Gegensatz zum Spediteur, der Transporte lediglich organisiert, übernimmt der Transporteur die tatsächliche Durchführung. Ein Spediteur kann jedoch durch einen sogenannten Selbsteintritt auch zum Transporteur werden.

Jeder Transporteur hat bestimmte Pflichten, die durch das Handelsgesetzbuch geregelt sind. Seine Hauptpflicht besteht in der Beförderung des übernommenen Frachtgutes zum Bestimmungsort. Lieferfristen und eine sorgfältige Ausführung beim Transport müssen eingehalten werden. Anweisungen des Absenders und des Empfängers sind zu befolgen. Der Transporteur haftet für das Frachtgut bis zur Auslieferung und trägt damit eine große Verantwortung.

Neben diesen Pflichten hat der Transporteur auch Rechte. So kann er zur Absicherung die Ausstellung eines Frachtbriefes verlangen, und der Absender ist verpflichtet, die Fracht in einwandfreiem Zustand und sicher verpackt zu übergeben. Bei komplexen Transportketten, die mehrere Beförderungsfrachtführer einbeziehen, haftet jeder Beteiligte als Gesamtschuldner. Der letzte Transporteur in der Kette muss dabei die Forderungen der vorhergehenden Transporteure einziehen und übernimmt deren Rechte.

Bei anderen Verkehrsarten wie Seefracht oder Luftfracht gelten spezifische Regeln, Pflichten und Rechte, die den Transporteur betreffen. Diese Vielfalt an Regelungen zeigt die Komplexität der Logistikbranche und die entscheidende Rolle, die Transporteure darin spielen.

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