Zur Historie

Für das Transportwesen innerhalb der Europäischen Union gibt es ein einheitliches Abkommen hinsichtlich der Beförderung gefährlicher Güter. Dieses Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße wird international mit ADR (von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) abgekürzt. Hierin sind die Vorschriften für den Transport und Umgang von Gefahrgut im Straßenverkehr hinsichtlich der Verpackung, der Sicherung und der Kennzeichnung festgelegt. Es ist für alle Mitgliedsstaaten der EU verbindlich und anzuwenden.

Was wird geregelt?

Das Übereinkommen wurde bereits im Jahre 1957 beschlossen, trat aber erst 1968 in Kraft. Frankreich und Deutschland gehörten zu den damaligen Unterzeichnerstaaten. Es wurde allerdings nicht als europäisches Gesetz umgesetzt, sondern durch jeweiliges nationales Recht. Zwischenzeitlich ist das ADR durch eine EU-Verordnung rechtsgültig für alle Mitgliedsstaaten der EU. In jeweils zweijährigem Turnus wird diese Verordnung den aktuellen juristischen als auch technischen Erfordernissen angepasst. Aktuell (2019) ist die Fassung von 2017 gültig. Zum heutigen Tag sind 50 Mitgliedstaaten dem Übereinkommen beigetreten.

Zunächst einmal wird festgelegt, welche zu transportierenden Güter als Gefahrgut einzustufen sind. Daneben sind Vorschriften hinsichtlich der Kennzeichnung, der Anforderungen an die Verpackungen sowie die personellen Anforderungen aufgeführt. So ist zum Beispiel vorgeschrieben, dass jeder Fahrer von Gefahrgut in der Logistik über einen Gefahrgutschein verfügen muss. Betriebe, die mit Gefahrgut umgehen, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Das ADR besteht aus zwei Anlagen (A und B), mit insgesamt 9 Teilen. Hierbei ist der zentrale Inhalt die Dokumentationspflicht, die Regelung der Sicherheitspflichten aller Beteiligten der gesamten Transportkette vom Versender bis hin zum Empfänger sowie das Verfahren einer Notfallkette im Falle eines Schadenfalls. Weiterhin sind die besonderen Anforderungen an die Transportfahrzeuge und die persönliche Schutzausrüstung in den Teilen vorgeschrieben.

Die Nothegger Transport Logistik Planen– und Jumbofahrzeuge sind mit ADR-Ausrüstung ausgestattet.

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